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Der an vorhandenen Zähnen befestigte Zahnersatz (sogenannte Brücken) trägt die Kaukräfte mit. Im Einzelfall kann ein Zahn den Kaudruck eines weiteren Zahnes übernehmen bzw. mittragen. Das heißt in der Praxis, für zwei zu ersetzende Zähne sollten also auch mindestens zwei Pfeilerzähne zur Verfügung stehen. Festsitzender Zahnersatz kommt der natürlichen Situation am nächsten und ist daher in der Lage, die normale Kau- und Sprechfunktion nahezu vollständig wiederherzustellen. Zu festsitzendem Zahnersatz zählen unter anderem Kronen, Brücken und Veneers, aber auch implantatgetragene Lösungen. Die Haltbarkeit von Kronen und Brücken ist im Durchschnitt auf eine Lebensdauer von ca. 12 bis 15 Jahren begrenzt. Das dem Zahn anliegende Zahnfleisch neigt häufig dazu, sich zurückzubilden. Ein Hauptgrund für die Unzulänglichkeit einer Krone oder Brücke begründet sich darin, dass der freigelegte Zahnhals, aufgrund dieses Zahnfleischrückgangs, wieder zugänglich für Karies wird. Auch durch Überbelastung bedingte Zahnlockerungen können, insbesondere im Oberkiefer, zum Verlust festsitzenden Zahnersatzes (Prothetik) führen. Bevor prothetische Versorgungen jedweder Art befestigt werden können, untersucht und beurteilt Dr. Kollmar die Gesundheit der als Pfeiler vorgesehenen Zähne. Die Auswahl aus dem breiten Angebot der zahnärztlichen Prothetik hängt unter anderem auch von bestehenden Vorschädigungen dieser Zähne ab.