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Mögliche Alternativen

Obwohl eine Versorgung mit Implantaten viele Vorteile mit sich bringt und bei den meisten Patienten auch durchführbar ist, muss der Zahnarzt in seiner Aufklärungspflicht auch die alternativen Varianten des Zahnersatzes ohne Implantate erläutern.

Der Patient muss, unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit, dem späteren Tragekomfort und den anfallenden Kosten selbst entscheiden, ob er die Zahnlücke unversorgt lassen möchte, einen abnehmbaren Zahnersatz wünscht oder einen festsitzenden mit oder ohne Implantate.
 
Sobald alle Vor- und Nachteile ausreichend besprochen wurden, muss geprüft werden, ob der Patient die Vorraussetzungen für eine Zahnersatzversorgung mit Implantaten erfüllt. Entscheidet sich der Patient für eine Versorgung durch Implantate, die dem natürlichen Ausgangszustand am nächsten kommt und sind die Voraussetzungen hierfür erfüllt, erhält er von seinem Zahnarzt alle notwendigen Informationen hinsichtlich der Anzahl und Art sowie der Lokalisation der geplanten Implantate.